Was ist die ZVK Brotindustrie?

Die Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten der Deutschen Brot- und Backwarenindustrie (ZVK) wurde 1970 gegründet. Sie ist eine überregionale und überbetriebliche Pensionskasse.

Gemeinsame Träger sind der Verband Deutscher Großbäckereien e.V. in Düsseldorf, die wirtschafts- und sozialpolitische Interessenvertretung der Filial- und Liefer-Großbäckereien, und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in Hamburg, die Interessenvertretung der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Backgewerbes und anderer Lebensmittelbranchen.

Warum gibt es die ZVK Brotindustrie?

Die ZVK soll einen Beitrag zur sozialen Sicherung der Beschäftigten der Brot- und Backwarenindustrie leisten. Deshalb gewährt sie nach ihrer Satzung eine Beihilfe zur gesetzlichen Alters- oder Erwerbsminderungsrente an sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aller Mitgliedsbetriebe. Zurzeit erhalten fast 6.000 ehemalige Beschäftigte eine Beihilfe der ZVK - für alle eine willkommene Ergänzung zur Rente.

Grundlage für die Leistungen der Kasse sind für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, das Sozialkassensicherungsgesetz und die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Versicherungsbedingungen.